Geflügelpest - Verordnung

hühner

Mit der 3. Novelle 2021 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 488/2021 wurde daher der Bezirk Schärding zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.


Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest – Risiko: 

  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.


  • Grundsätzlich ist Geflügel im Stall zu halten oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, um einen Eintrag von Geflügelpest bestmöglich zu verhindern (z.B. Volieren mit Dach oder sog. „Wintergärten“ – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach). 


  • Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel gelten Ausnahmen - unter der Voraussetzung, dass eine getrennte Haltung von Enten und Gänsen zu anderem Geflügel erfolgt - für Ausläufe, wenn das sich darin befindende Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird oder zumindest Fütterung und Tränkung im Stallinnenbereich erfolgen. Derartige Ausläufe sind gegen Oberflächengewässer, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abzuzäunen. 


Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei Bezirkshauptmannschaft Schärding (Amtstierärztin Mag. Sonja Schirz, Tel.: 07712-3105-70530) anzuzeigen; Außerdem sind der Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), der Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.


Geflügelhalter/innen und Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. 


Schließlich weisen wir auf die allgemeine Meldepflicht hin, wonach tot aufgefundene Wasservögel und Greifvögel unverzüglich bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding (Amtstierärztin Mag. Sonja Schirz, Tel.: 07712-3105-70530) zu melden sind. 


Wir ersuchen, die bei geschlossenen Informationen auf geeignete Weise zu veröffentlichen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. 

30.11.2021